09.11.2010: Anti – Doping Beauftragter

Anti – Doping Beauftragter

In der Vergangenheit gab es immer wieder Fragen zur Anti Doping Verordnung, leider gab es aber weit und breit niemanden der diese Fragen auch fachkundig beantworten konnte. Um das zu ändern wurde vom HPV dringend ein Anti-Doping Beauftragter gesucht. Dale Smith (Mitglied bei den Les Hasardeurs in Langenselbold) erklärte sich freundlicherweise bereit das zu übernehmen. Da Dale im medizinischen Bereich tätig ist verfügt er über das dringend nötige Fachwissen um sich überhaupt erst einmal mit der Anti-Doping-Verordnung vertraut zu machen und dann zukünftig auch entsprechende Fragen zu beantworten.

Bei Fragen zur Anti-Doping-Verordnung
ist Dale telefonisch oder per Mail zu erreichen unter:

06172/9081220 

anti-doping@hessenpetanque.de

 

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24.04.2009: Anti Doping Formulare geändert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

seit dem 01.01.2009 gilt der neue NADA-Code 2009. Auf unserem Verbandstag im März haben wir die neue DPV-Anti-Doping-Ordnung verabschiedet und auf Grund dieser Veränderungen wurde auch die bisherige Athletenerklärung durch eine Athletenvereinbarung ersetzt. Eine einseitige Anti-Doping-Erklärung ist rechtlich nicht mehr anwendbar.

Es hat sich bewährt, dass die Teilnehmer der Deutschen Meisterschaften, der Bundesliga und des Länderpokals die Vereinbarung zusammen mit ihrer Lizenz bei der jeweiligen Einschreibung abgeben und dies wollen wir auch in Zukunft so handhaben.

Auf der DPV-Homepage wurden die Neuerungen bereits eingestellt und ich bitte euch nun um entsprechende Veröffentlichung bzw. Verlinkung von euren Verbandsseiten: www.petanque-dpv.de/index.php?id=253

Für die Spieler, die eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der NADA beantragen müssen, wurde eine schematische Darstellung erarbeitet. Nach wie vor ist die Nutzung der Medikamenten-Datenbank auf der Homepage der NADA für alle Spieler, die Medikamente einnehmen müssen, die erste Anlaufstelle. www.nada-bonn.de/nc/nadamed/suche

Eine medizinische Ausnahmegenehmigung, die bereits im Jahr 2008 von der NADA erteilt wurde hat eine Gültigkeit in Abhängigkeit der Erkrankung und reicht von 1 Jahr bis hin zu lebenslang. Die Gültigkeit der TUE ist auf der Genehmigung vermerkt und somit dem Spieler bekannt. Bei einer zeitlichen Begrenzung muss der betroffene Spieler rechtzeitig einen TUE-Antrag ausfüllen und diesen zusammen mit einem aktualisierten Arztbrief  (Änderungen der Medikamentation oder ggf. keine Änderungen) bei der NADA einreichen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich bitte euch dieses Schreiben an eure A-D-Beauftragten weiter zu leiten.

Herzlichen Dank für eure Mitarbeit und

liebe Grüße

Johanna

17.07.2008: Erste Doping Kontrolle bei der DM Triplette

Die Anti-Doping-Ordnung des DPV erstreckt sich daher ausschließlich auf die Deutschen Meisterschaften, den Länderpokal, die Bundesliga und den DPV Kader mit allen Teilnehmern und Betreuern. Bei diesen Sportveranstaltungen gibt es ca. 1.748 Teilnehmer im Jahr. Die Landesfachverbände haben auf dem letzten Verbandstag auf Vorschlag des DPV Präsidiums  beschlossen, 20 Kontrollen in diesem Jahr zu vereinbaren und durchzuführen.  Das betrifft ca. 1,14% der Teilnehmer und es belastet den DPV Etat mit ca. 0,8 %.

Erfreulicherweise sind alle Kontrollen der DM Triplette negativ. Das ist Anlass zur Freude und bestärkt den Verband, weiterhin angemessen nur wenige Kontrollen durchzuführen.

Der DPV ist über den Dachverband DBBPV Mitglied im DOSB und unterstützt die Dopingbekämpfung des DOSB voll umfänglich. Im Bereich des DPV wird die Dopingbekämpfung wie vorgenannt, adäquat angewandt. Das DPV Präsidium hat die Kontrollen in Absprache mit der NADA bewusst auf Sonntag – also die Finalspiele – festgelegt. Somit erstreckten sich die Kontrollen auf die Leistungsträger und die Teilnehmer der Vorrunden waren nicht betroffen.

Das DPV Präsidium wird die Fürsprachen und die Proteste zu den Kontrollen mit den Landesfachverbänden bewerten und in die Beschlussfassung 2009 einbringen.

Peter Blumenröther
DPV Generalsekretär