Zum Procedere einer Aufnahme in den HPV: 

Die Aufnahme wird bei der Geschäftsstelle des HPV schriftlich mit dem Aufnahmeformular beantragt. Beizufügen sind in Kopie die Satzung des Vereins, der  Nachweis der Gemeinnützigkeit, Auszug aus dem Vereinsregister,  sowie ein Nachweis der Zuhörigkeit beim Landessportbund Hessen (ggf. sind Kopien der Anträge eines lfd. Anmeldeverfahrens vorzulegen).

Das Aufnahmeformular sowie die  Satzung und die Ordnungen des HPV finden sich auf der Homepage des HPV unter der Rubrik “/verband/ordnungen-und-formulare”.

Die Aufnahme kann unterjährig durchgeführt werden. Zur HPV Jahreshauptversammlung sollte ein Vereins-/Abteilungsvertreter anwesend sein und den Verein kurz vorzustellen.

Die Gebühren für eine Mitgliedschaft im HPV finden sie in unser Gebührenordnung.

Zum Ligaspielbetrieb:  Jedes Jahr sind Mannschaften, derzeit bestehend aus sieben SpielerInnen zum Ligabetrieb zu melden. Neue Mannschaften beginnen in der 4. Hessenliga (wir haben in Hessen eine vierstufige Liga). Grundbedingung für die Ligateilnahme ist, dass die neue Mannschaft an einem Regelkurs teilnimmt (ca. dreistündig, mit mindestens drei Spielern der gemeldeten Mannschaft). Die Gebühr für die Teilnahme an der Liga pro Team und Jahr entnehmen sie ebenfalls unser Gebührenordnung..  

Nach einem Beschluss der Landesversammlung hat jeder Verein, der am Ligaspielbetrieb teilnimmt einen Schiedsrichter zu stellen. Näheres regeln die Sport- / Schiedsrichterordnungen des DPV und HPV.

Für weitergehende Fragen können Sie sich gerne direkt an einen Vertreter des Vorstandes wenden. Adressen und Telefonnummern finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik  “Verband – Vorstand & Obleute”

HPV-Vorstand 2021