01.04.2015: Änderung des Regelwerks

F.I.P.J.P. beschließt kurzfristig Artikel 25 – Messen der Punkte – zu ändern

Bisher galt: Es ist insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Der Spieler, der diese Vorschrift nicht einhält, wird mit einer in Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen Strafmaßnahme belegt.

Mit Stand vom 01.04.2015 gilt folgende Änderung: Sollte keine Mannschaft über ein geeignetes Messgerät verfügen, ist es auch erlaubt zur Punktermittlung mit den Füßen zu messen.

Diese neue Regelung wurde erstmals bereits am 28.03.2015 am Jugendligaspieltag in Dreieichenhain eingesetzt und stieß auf durchweg positive Resonanz. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich diese Vereinfachung zur Punktermittlung auch im Ligaspielbetrieb als alltagstauglich beweist.

 

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