Die Jury: ihre Bildung, ihre Aufgaben, zu machende Ansagen

An alle Kugelwurf-Sportler*innen !

Hinsichtlich der Jury bei Turnieren und/oder Liga-Spieltagen, ihrer Zusammensetzung und ihren Aufgaben, scheint es immer noch große Unsicherheiten und Unkenntnisse zu geben. Daher hier der Versuch, zu diesem Thema etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Insbesondere der Punkt “Ansagen durch die Jury”, also die Ansagen zusammen mit der Begrüßung vor Turnier-/Spieltagsbeginn, sind sehr beachtenswert.

Bildung und Aufgaben der Jury

Die zwingend einzusetzende Jury ist für die Sicherstellung des geregelten Ablaufs eines Wettkampfs zuständig. Sie setzt sich zusammen aus einem Vertreter des ausrichtenden Vereins und mindestens zwei weiteren Personen. Dieses sollte ein Vertreter des HPV und ein Schiedsrichter sein.  Sind derartige Personen nicht verfügbar, dann sollten stattdessen möglichst erfahrene, regelkundige Spieler Jurymitglied werden.

Die Jury ermittelt per Zufallsprinzip, von welcher Mannschaft (pro Liga-Gruppe) die Lizenzen vorgelegt werden müssen.

Die Jury beschließt immer gemeinsam, also als Einheit.

Die Jury kann nur solche Sanktionen aussprechen, die den direkten Spielbetrieb oder die Einhaltung der HPV-spezifischen Ordnungen und Richtlinien (z.B. Trikotpflicht, Schuhwerk)  betreffen.

Aber: Sanktionen, die sich aus dem internationalen Regelwerk ergeben wie z.B. Ausschluss vom Spiel, Disqualifikation vom Wettbewerb oder sogar Lizenz-Einzug dürfen durch die Jury ausgesprochen werden.

Personen, die aufgrund ihres Verhaltens den Spielbetrieb stören oder für sich und/oder andere eine Gefahr darstellen (könnten), sind jederzeit durch die Jury aus dem Spielbetrieb zu nehmen.

Bei anhaltendem, störendem Verhalten kann, mit Berufung auf das Hausrecht des Ausrichters,  die betroffene Person (Spieler/Zuschauer) aufgefordert werden, das Gelände zu verlassen.

Sämtliche Störungen und alle Entscheidungen der Jury müssen dokumentiert werden. Alle Dokumente sind dem Liga-Obmann zuzusenden.

Nur offiziell eingesetzte Schiedsrichter, die selber an diesem Tag am Wettbewerb nicht teilnehmen, dürfen entsprechende Sanktionen nach § 35 (gelbe, orange oder rote Karten) vornehmen.  Ein „Regelkundiger“ kann keinesfalls einen offiziell eingesetzten Schiedsrichter (Oberschiedsrichter) ersetzen.

 

Knackpunkte im Kurzformat

Bildung der Jury (mindestens drei Personen)

– Vertreter des Ausrichters (Pflicht!),
– Schiri  (auch selbst spielender Schiri ist erlaubt)
– HPV-Funktionär (oder andere, erfahrene Person)

Festlegung + Bekanntgabe des Ortes, an dem sich die Jury/Turnierleitung befindet

Feststellung der Anwesenheit der Mannschaften und Bekanntgabe, welche Mannschaft die Lizenzen vorlegen muss

Aushang der Jurymitglieder am Ort der Turnierleitung

Entgegennahme der Spielberichtsbögen (und/oder Weitergabe an Ligaerfasser vor Ort)

Entgegennahme von jedweden Beschwerden oder Einsprüchen, beispielsweise Beleidigungen, sind von der Jury zu dokumentieren.

Trikotpflicht:

Jedes Doublette oder Triplette muss in einheitlichen Trikots spielen. Spieler ohne entsprechendes Trikot sind nicht spielberechtigt und sind von der Begegnung auszuschließen.

Spielunterbrechung:                                                                                                                            Sollte ein Unwetter aufziehen, kann die Jury eine Unterbrechung beschließen und verkünden. Die Spieler dürfen nicht von sich aus einfach das Spiel abbrechen.

Spielabbruch:                                                                                                                                            Der Abbruch ist ebenfalls durch die Jury zu beschließen und zu verkünden. Der Abbruch ist für alle sofort bindend. Einzelne Spiele dürfen nicht wieder aufgenommen werden.
(Hier empfiehlt sich eine Regenradar- und Blitz-App, um einen möglichen Verlauf und evtl. die Dauer zu erkennen)

Störendes Verhalten:

Stufe 1: Verwarnung    (Beschluss durch Jury).

Stufe 2: Spieler sind von der Begegnung auszuschließen (Beschluss durch Jury).

Stufe 3: Spieler sind vom Spielbetrieb auszuschließen (Beschluss durch Jury)

Stufe 4: Spieler / Zuschauer müssen das Spielgelände verlassen (Beschluss durch Jury und Ausführung durch den Ausrichter)

 

ANSAGEN durch die Jury

Vor jedem Start eines Liga-Spieltages oder eines Turnieres hat die Jury im Namen des Ausrichters folgende Ansagen zu machen:

  • Begrüßung
  • Info darüber, wo (örtlich) sich die Jury/Turnierleitung befindet und welche Personen die Jury bilden; dies ist auch der Ort, wo die Spiel-berichtsbögen gesammelt werden
  • Bekanntgabe der Mannschaft, deren Lizenzen vorzulegen sind
  • gespielt wird nach dem internationalen Regelwerk
  • auf und direkt neben dem Spielgelände herrscht striktes Alkohol- und Rauchverbot
  • es gilt „Trikotpflicht“; bei Zuwiderhandlung wird die Spielberechtigung für die betroffene Person entzogen
  • Beleidigungen und/oder sonstiges ungebührliches, (verbales), Verhalten werden nicht geduldet; die Jury erbittet diesbezüglich die sofortige Anzeige an die Jury unter Angabe von Zeugen.
  • Jede Meldung an die Jury muss von dieser schriftlich fixiert werden.
  • Bei wiederholtem, störendem Verhalten durch Spieler*innen und/oder Zuschauer macht der ausrichtende Verein vom Hausrecht Gebrauch und wird die betreffende(n) Person(en) zum Verlassen des Geländes auffordern.
  • diese Ansagen, zusammen mit weiteren Informationen zu dem, was die Jury/Turnierleitung zu tun und zu sanktionieren hat, werden bei der Turnierleitung ausgehängt, so dass jeder dies zu jeder Zeit nachlesen kann.