03.02.2008: Abweichungen Regelheft
Als nicht gravierend möchte ich bezeichnen:
Art. 15, Absatz 3. Text im Internet: „…..sowie der in Artikel 8.2 beschriebenen Situation.“Richtig ist: „…. sowie in der in Artikel 8.2 beschriebenen Situation." (So steht es im Regelheft.)
Als nennenswerte Abweichung vom Text im Internet zum Regelheft, möchte ich die Änderung In Art.: 25, Absatz 2, bezeichnen:
Text im Internet: „Der Schiedsrichter kann jederzeit während eines Spieles, gleich von welchem Spieler, zum Messen gebeten werden; seine Entscheidung ist unanfechtbar.“
Neuer Text im Regelheft: Der Schiedsrichter kann während eines Spieles jederzeit, unabhängig vom Rang der zu messenden Kugeln, konsultiert werden und seine Entscheidung ist unanfechtbar.
Anmerkung H. Trenschel: War es doch die ganze Zeit so, dass der Schiedsrichter zwar jederzeit zum Messen gerufen werden konnte. Der Schiedsrichter selber, aber immer nur die "strittigen Kugeln" bzw. den "Punkt" gemessen hat. Weitere Messungen mussten die Spieler selbst vornehmen.
Die neue Leseart des Art. 25: "…unabhängig vom Rang…" ergibt nun ein neues Bild. Jetzt können die Spieler den Schiedsrichter wirklich jede Kugel messen lassen. Ich finde das nicht so toll. Denn, es werden eh schon die Schiedsrichter vom Großteil der Spieler eher als lästig und für den "Spielverlauf als störend" empfunden. Als "Messdiener" werden sie jedoch von allen sehr gerne in Anspruch genommen. Jetzt haben wir das auch noch "Amtlich"
05.01.2009 Nachsatz:
Der obige Text bezieht sich auf das Regelheft, gültig ab dem 1.1.2007
Seit dem 1.1.2009 gilt jedoch ein neues Regelwerk.
Einzusehen hier auf der HPV- Seite bzw. beim DPV.
Diese Passagen sind jedoch unverändert.
Hermann Trenschel, Obmann des Schiedsrichterwesens in Hessen